Erwerbsminderungsrente: Grundlagen für den Anspruch
Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine wichtige Absicherung, wenn Ihre Gesundheit es Ihnen nicht mehr erlaubt, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. Sie dient dazu, Ihr wegfallendes Einkommen zu ersetzen, damit Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen Ihren Lebensunterhalt sichern können. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft Ihren Anspruch sorgfältig, wobei die Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit durch Reha-Maßnahmen stets Vorrang hat – Stichwort „Reha vor Rente”.
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Um überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass Sie das gesetzliche Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Des Weiteren müssen Sie in der Regel mindestens fünf Jahre versichert sein, wobei davon drei Jahre mit Pflichtbeiträgen in die Rentenversicherung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen müssen. Ausnahmen von dieser Wartezeit können beispielsweise bei einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder nach der Beendigung einer Ausbildung oder eines Studiums gelten. Ihr aktueller Gesundheitszustand wird dabei genau begutachtet, um Ihr Leistungsvermögen festzustellen.
Arten der Erwerbsminderungsrente: Teilweise vs. volle Erwerbsminderung
Es gibt zwei Hauptformen der Erwerbsminderungsrente, die sich nach dem Grad Ihrer verbleibenden Arbeitsfähigkeit richten. Die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie täglich zwischen drei und unter sechs Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Sie ergänzt Ihr Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung. Die volle Erwerbsminderungsrente wird hingegen gewährt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Die Höhe der jeweiligen Rente wird individuell berechnet und hängt von Ihren gesammelten Entgeltpunkten, Ihrer Versicherungsdauer und der sogenannten Zurechnungszeit ab.
Erwerbsminderungsrente Ehepartner arbeitet: Einkommensanrechnung und Hinzuverdienstgrenzen
Für viele Betroffene stellt sich die Frage, wie sich die Erwerbsminderungsrente verhält, wenn der Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder man selbst einen Nebenjob ausüben möchte. Die gute Nachricht ist, dass das Einkommen Ihres Ehepartners oder Ihr eigenes Vermögen keinen Einfluss auf die Rentenhöhe Ihrer Erwerbsminderungsrente hat. Die Rentenversicherung prüft ausschließlich Ihre eigene Leistungsfähigkeit und Ihr eigenes Einkommen, das Sie zusätzlich zur Rente erzielen.
Wie wirkt sich das Einkommen des Ehepartners aus?
Das Einkommen Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehefrau hat direkt keinen Einfluss auf die Bewilligung oder die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente. Die Rente ist eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die auf Ihren individuellen Versicherungszeiten und Ihrem Gesundheitszustand basiert. Sie soll Ihr eigenes Einkommen ersetzen, nicht das Ihres Partners. Lediglich bei der Ermittlung der Einkommenssteuer kann die Steuerklassenwahl des Ehepaares eine Rolle spielen, dies betrifft aber nicht die Rente selbst.
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente: Die Grenzen 2025
Beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist es wichtig, die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Seit dem 1. Januar 2023 gelten dynamische Hinzuverdienstgrenzen, die an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sind. Für das Jahr 2025 sind folgende Grenzen vorgesehen: Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze mindestens 19.661,25 Euro brutto. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt diese Grenze deutlich höher, nämlich bei mindestens 39.322,50 Euro brutto jährlich. Übersteigen Sie diese Grenzen, kann Ihr Rentenanspruch gekürzt oder sogar ganz entfallen.
Was zählt zum Hinzuverdienst und zur Einkommensanrechnung?
Zum Hinzuverdienst zählen grundsätzlich alle Einkünfte aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Wichtig ist, dass Sie nur im Rahmen Ihres festgestellten Leistungsvermögens arbeiten dürfen. Die Rentenversicherung prüft, ob Ihre zusätzliche Arbeit mit Ihrer gesundheitlichen Situation vereinbar ist. Der sogenannte Hinzuverdienstdeckel begrenzt zudem die Summe aus Rente und Hinzuverdienst. Diese darf das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn nicht überschreiten. Berücksichtigt werden dabei nicht nur Ihr aktueller Verdienst, sondern auch andere Einkünfte, die Sie erzielen.
Wichtige Aspekte rund um die Erwerbsminderungsrente
Neben den Grundlagen der Anspruchsvoraussetzungen und den Hinzuverdienstregelungen gibt es weitere Aspekte, die für Sie als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente relevant sind. Dazu gehören Fragen der Besteuerung, die Abgrenzung zur Altersrente und Ihre Pflichten gegenüber der Rentenversicherung.
Besteuerung der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist nicht vollständig steuerfrei. Sie wird anteilig besteuert. Der genaue steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später Ihre Rente begonnen hat, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil. Bei der Ermittlung Ihrer endgültigen Steuerschuld im Rahmen der Steuerveranlagung (Steuererklärung) werden Ihre Rentenbezüge berücksichtigt. Bei anerkannter Behinderung oder Pflegebedürftigkeit können Sie unter Umständen von zusätzlichen Pauschbeträgen profitieren, die Ihre Steuerlast mindern. Die Wahl der Lohnsteuerklasse Ihres Ehepartners ist für die Rentenbesteuerung unerheblich.
Erwerbsminderungsrente oder Altersrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig nicht mehr arbeiten können. Sie wird Ihnen in der Regel zunächst befristet, oft für drei Jahre, gewährt. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wandelt sich Ihre Erwerbsminderungsrente automatisch in die Altersrente um. Dieser Übergang kann unter Umständen einen separaten Antrag erfordern, daher ist es ratsam, sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren. Es gibt auch Ausnahmen für ältere Jahrgänge, die unter bestimmten Bedingungen bereits eine teilweise EM-Rente erhalten können, wenn sie ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
Meldepflichten bei Beschäftigung
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen und einer Beschäftigung nachgehen oder eine solche aufnehmen möchten, sind Sie zu Meldepflichten verpflichtet. Sie müssen der Deutschen Rentenversicherung jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie Änderungen Ihres Einkommens unverzüglich mitteilen. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden und Ihr Rentenanspruch korrekt berechnet und ausgezahlt wird. Versäumnisse können zu Rückforderungen führen. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird beispielsweise nur dann gezahlt, wenn Sie unter drei Stunden täglich arbeiten können.
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